madcity cologne - tanzstudio - agb

AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB):

  1. Der/die umseitig genannte TeilnehmerIn erhält das Recht, während der vereinbarten Trainingszeiten am Unterricht bei MADCITY teilzunehmen. Die Trainingszeit richtet sich nach dem/den jeweilig gewählten Kurs/Kursen. Die Auswahl des Trainers/der Trainerin oder Lehrers/Lehrerin, sowie der Inhalt des Unterrichts bleibt MADCITY vorbehalten. Aus stundenplantechnischen Gründen oder bei Stufen- und Kurswechsel können Lehrkraft, Unterrichtstag, -raum und -zeit wechseln. Nichtteilnahme mindert die Gebühr nicht.
  2. Während der allgemeinen Schulferien des Landes NRW, an schulfreien Tagen und an Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt. Anspruch auf Ersatz der dadurch entfallenden Stunden besteht nicht.
    Nicht in Anspruch genommene Stunden, z.B. durch Krankheit, Urlaub, o. ä., können, wenn es die Stundenplanung des MADCITY Tanzstudios zulässt, nach Absprache vorgezogen oder nachgeholt werden, mindern aber den Honoraranspruch nicht.
  3. Das Unterrichtshonorar ist eine Jahresgebühr, die in monatlichen Teilbeträgen erhoben wird, die bis zum jeweils 5. Kalendertag des Monats auf unserem Konto gutgeschrieben sein muss. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Art des Vertrages. Bei Vertragswechsel innerhalb des Studios gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise. Bei einer Änderung des Vertrages auf ein Angebot mit geringerer monatlicher Stundenanzahl sind die grundsätzlich geltenden Kündigungsfristen einzuhalten. Der Kindertarif endet mit Ablauf des 13. Lebensjahres. Mit Beginn des 14. Lebensjahres wird der Kindertarif in einen gleichwertigen Vertrag im Volltarif umgestellt. Unabhängig von den Kündigungsbedingungen kann in einer Frist von 4 Wochen eine Anpassung des Unterrichtshonorars an die Kostenentwicklung vorgenommen werden.
  4. Bei berechtigten Mahnungen wird für die erforderlichen Arbeiten und Kosten ein Aufwendungsersatz erhoben. Die dritte Mahnung berechtigt MADCITY zur sofortigen Kündigung unter Berücksichtigung der oben genannten Kündigungsfristen. Die bis dahin ausstehenden Monatsbeiträge werden in Rechnung gestellt.
  5. Der Vertrag kann in Ausnahmefällen nach Absprache für bis zu drei Monate stillgelegt werden. Dafür berechnen wir eine Gebühr von 10,– EUR pro Monat.
  6. Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann
    jederzeit unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Monats gekündigt werden.
    Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
    Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
    Scheidet ein Teilnehmer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus, ist das Honorar weiterhin zu entrichten.
    Sollten schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen, ist eine vorzeitige Kündigung nach Absprache und beiderseitigem Einverständnis möglich.
  7. Bei unerwarteten Schließungen z.B. durch Pandemie tritt der Zoom-Stundenplan in Kraft. Der Mitgliedsbeitrag reduziert sich in diesen Fällen um 40% des regulären Beitrags. Der Dauerauftrag muss selbstständig angepasst werden.
  8. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen ohne Ausnahme der schriftlichen Bestätigung.
  9. Die Haftung für Schäden und Folgeschäden beschränkt sich für MADCITY auf das gesetzliche Mindestmaß. Die Teilnahme am Unterricht geschieht auf eigenes Risiko, außerdem haftet MADCITY nicht für mitgebrachte Kleidung, Wertsachen und Geld.
  10. Das Rauchen ist in allen Räumen des Tanzstudios nicht gestattet.
  11. Vertragspartner ist die Inhaberin von MADCITY: Silvia Schelp, Richard-Wagner-Str. 8, 50674 Köln.
  12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.

Stand 09/2022

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